Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften
- Unsere Arbeitszeit am Vormittag steht ausnahmslos für Ihre Kinder zur Verfügung.
- Kontakt- oder Terminanfragen stellen Sie bitte innerhalb der App Sdui an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes, bitte sehen Sie von Spontanbesuchen in der Klasse, auf dem Flur o.ä. ab. Die Lehrkräfte sind in der Zeit ihrer Anwesenheit nahtlos in den Unterricht, Aufsichten etc. eingebunden.
Aufgaben und Pflichten der Eltern:
- uneingeschränkte Erreichbarkeit während der Schulzeit.
- Abmeldung bei Krankheit: Im Regelfall über die Sdui-App, bei technischen Problemen vor 8.00 Uhr telefonisch im Sekretariat (evt. Anrufbeantworter). So melden Sie Ihr Kind über Sdui ab.
- Tägliche Kontrolle der Sdui-App und ggfs. der Postmappe.
- Benötigte Materialien bitte Ihrem Kind umgehend mit in die Schule geben.
Aufgaben der Klassenlehrkraft und der Elternvertreter:
- Die Elternvertreter laden einmal pro Halbjahr in Abstimmung mit der Klassenlehrkraft zum Elternabend ein und leiten diesen.
- Die Elternvertreter organisieren Feste und Feiern am Nachmittag (Samstag und Sonntag ausgenommen). Die Aufsichtspflicht liegt bei den teilnehmenden Eltern.
- Die Elternvertreter nehmen die Interessen der Klassenelternschaft wahr.
- Die Eltern sind verpflichtet, sich über Inhalte verpasster Elternabende selbstständig zu informieren (Protokoll).
- Die Klassenlehrkraft informiert im Rahmen der Elternabende über Unterrichtsinhalte und Vorhaben.